Häufige Fragen
Im Folgenden sollen einige Fragen kurz beantwortet werden, die erfahrungsgemäß auftreten, wenn Menschen sich zum ersten Mal mit einer Pflegesituation konfrontiert sehen oder in einer schon länger existierenden Pflegesituation an ihre Grenzen geraten.
Wir weisen darauf hin, dass diese Informationen sehr allgemein und oberflächlich gehalten sind. Für genaue Informationen, die individuell auf Ihre Situation abgestimmt sind, rufen Sie uns bitte an (02203 29 15 03). Wir vereinbaren gerne mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Frage: Ich merke, dass mich die Pflege meines Angehörigen langsam überfordert, was kann ich tun?
Antwort: Es gibt verschiedene Angebote zur Unterstützung pflegender Angehöriger. Dazu gehören vor allem Pflegedienste, Tagespflegen und Betreuungsdienste. Auch der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen kann helfen. Informieren Sie sich (zum Beispiel beim Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln), ob in Ihrem Umfeld regelmäßig organisierte Treffen stattfinden.
Generell ist es besser Sie kümmern sich frühzeitig um Unterstützung, als erst zu einem Zeitpunkt wo Sie schon vollkommen von der Pflege Ihres Angehörigen vereinnahmt sind.
Frage: Mein Angehöriger ist zur Zeit im Krankenhaus und soll bald entlassen werden. Es steht bereits fest, dass er nach der Entlassung Pflege benötigt. Was kann ich tun, um eine lückenlose Pflege sicherzustellen?
Antwort: Rufen Sie uns an. Eine unserer Pflegefachkräfte kommt wenn möglich ins Krankenhaus, um den akuten Pflegebedarf zu erheben. Ausserdem können wir uns mit dem Sozialdienst des Krankenhauses in Verbindung setzen, um vielleicht notwendige Hilfsmittel bereits vor Entlassung zu besorgen, damit Ihr Angehöriger Zuhause gut versorgt werden kann.
Frage: Wer bezahlt das alles?
Antwort: Wenn bereits eine Pflegebedürftigkeit durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) festgestellt wurde, wird die Grundpflege anteilig durch die Pflegekasse gezahlt. Die Höhe des von der Pflegekasse zu Verfügung gestellten Budgets für die ambulante Pflege richtet sich nach der Höhe des Pflegegrades.
Die Behandlungspflege wird von der Krankenkasse gezahlt. Hierfür ist eine ärztliche Verordnung nötig.
Für die Unterschiede zwischen Grund- und Behandlungspflege klicken Sie bitte hier.
Die Tagespflege wird ebenfalls bei festgestellter Pflegebedürftigkeit anteilig durch die Pflegekasse gezahlt. Hierfür stellt die Pflegekasse ein weiteres Budget zu Verfügung.
Wichtig: Inanspruchnahme von Pflegedienstleistungen und Tagespflege werden aus zwei verschiedenen Töpfen finanziert. Deswegen ist es kein Problem, Pflegedienst und Tagespflege parallel in Anspruch zu nehmen.
Es gibt noch einige Sonderfälle der Finanzierung. Falls Ihre Situation nicht im Text beschrieben ist, rufen Sie uns einfach an. Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen Ihre individuellen Finanzierungsmöglichkeiten.